Helfen Sie mit Spenden Sie für eine
starke CDU!
Die Herausforderungen der Zukunft anzunehmen und über den Tag
hinaus politisch zu denken, ist eine wichtige Aufgabe der Parteien.
Die CDU Hamburg stellt sich dieser Herausforderung.
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die politische Arbeit der
CDU in Ihrem Stadtteil Barmbek, und helfen uns die Bürgerinnen
und Bürger von den politischen Ideen der CDU zu überzeugen.
Politische Kommunikation kostet in einer modernen Mediengesellschaft
viel Geld.
So kosten etwa:
100 Broschüren 50 Euro
2.000 Wahlprogramme 300 Euro
5 Großflächenplakate 1.000 Euro
Mit Ihrer Spende helfen Sie uns dabei, unsere Ideen und Grundsätze
öffentlichkeitswirksam zu vertreten und die Menschen von unserer
Politik und unseren Ideen zu überzeugen.
Spenden erbitten wir an folgende Bankverbindung:
Begünstigter: CDU Kreisverband Nord
Konto-Nr.: 4309050
Bankleitzahl: 200 300 00
Kreditinstitut: HypoVereinsbank Hamburg
Verwendungsszweck: z. B "Flyer für den Ortsverband Barmbek"
Bitte unbedingt den Verwendungszweck angeben, damit Ihre
Spende auch beim CDU Ortsverband Barmbek ankommt!
Helfen auch Sie mit - denn Hamburg braucht eine dauerhafte Perspektive.
Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen und bitten Sie daher, uns mit
Ihrer Spende zu unterstützen.
Herzlichen Dank!
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen
folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden,
Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit
auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können
3.300,- Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- Euro jährlich
steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro/3.300,-
Euro nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt,
indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen
werden.
Weitere 1.650,- Euro/3.300,- Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd
als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien
werden zusammengerechnet.
Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen
Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht
als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen
in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH
& Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben
bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden;
diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen
und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft
den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet.
Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen
Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter
Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1
Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen
für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer
Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen.
Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer
zu zahlen.
Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CDU Deutschlands
oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem
Kalenderjahr 10.000,- Euro übersteigt, sind unter Angabe des
Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie
der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als
Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der
Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung
am Ende eines Jahres. (Der Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße
8, 10785 Berlin)
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall
50.000,- Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich
anzuzeigen.
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