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Spenden Sie für eine starke CDU in Barmbek

Helfen Sie mit – Spenden Sie für eine starke CDU!
Die Herausforderungen der Zukunft anzunehmen und über den Tag hinaus politisch zu denken, ist eine wichtige Aufgabe der Parteien. Die CDU Hamburg stellt sich dieser Herausforderung.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die politische Arbeit der CDU in Ihrem Stadtteil Barmbek, und helfen uns die Bürgerinnen und Bürger von den politischen Ideen der CDU zu überzeugen. Politische Kommunikation kostet in einer modernen Mediengesellschaft viel Geld.

So kosten etwa:

100 Broschüren 50 Euro
2.000 Wahlprogramme 300 Euro
5 Großflächenplakate 1.000 Euro

Mit Ihrer Spende helfen Sie uns dabei, unsere Ideen und Grundsätze öffentlichkeitswirksam zu vertreten und die Menschen von unserer Politik und unseren Ideen zu überzeugen.

Spenden erbitten wir an folgende Bankverbindung:

Begünstigter: CDU Kreisverband Nord
Konto-Nr.: 4309050
Bankleitzahl: 200 300 00
Kreditinstitut: HypoVereinsbank Hamburg
Verwendungsszweck: z. B "Flyer für den Ortsverband Barmbek"

Bitte unbedingt den Verwendungszweck angeben, damit Ihre Spende auch beim CDU Ortsverband Barmbek ankommt!

Helfen auch Sie mit - denn Hamburg braucht eine dauerhafte Perspektive.

Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen und bitten Sie daher, uns mit Ihrer Spende zu unterstützen.

Herzlichen Dank!

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro/3.300,- Euro nach § 34 g Ein­kommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Weitere 1.650,- Euro/3.300,- Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsaus­gaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesell­schaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Vereini­gungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin)
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.


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